Stand: 10.09.2026
1. Garantiegeber
Garantiegeber ist:
Firma Marcin Narowski
Inhaber: Marcin Narowski
ul. Lipowa 18
56-200 Góra, Polen
E-Mail: info@treppenbauer-polen.de
Telefon: +48 693 190 161
2. Gesetzliche Rechte
Diese Garantie ist eine freiwillige zusätzliche Leistung. Ihre gesetzlichen Rechte bei Mängeln sind unentgeltlich und werden durch diese Garantie nicht eingeschränkt. Sie können gesetzliche Ansprüche unabhängig davon geltend machen, ob ein Garantiefall vorliegt.
3. Garantiedauer und Gebiet
Die Garantie gilt für fünf Jahre ab dokumentierter Abnahme der Treppe. Sie gilt für vollständige Treppen, die vom Garantiegeber hergestellt und durch den Garantiegeber oder sein Montageteam in Deutschland oder Polen montiert wurden.
Für einzelne, über den Online-Konfigurator gelieferte und durch den Kunden oder Dritte montierte Treppenelemente gilt diese freiwillige Garantie nicht.
4. Garantieumfang
Die Garantie umfasst nachgewiesene Material-, Herstellungs- und Montagefehler, die dem Garantiegeber zuzurechnen sind und innerhalb der Garantiezeit auftreten.
Bei einem berechtigten Garantiefall beseitigt der Garantiegeber den Fehler nach eigener Wahl durch fachgerechte Nachbesserung oder Ersatz des betroffenen Teils. Die zur Garantieleistung erforderlichen Material-, Transport- und Anfahrtskosten trägt der Garantiegeber. Ist eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung unmöglich oder unverhältnismäßig, wird eine angemessene andere Lösung mit dem Kunden vereinbart. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
5. Nicht von der Garantie erfasste Fälle
Nicht von der freiwilligen Garantie umfasst sind insbesondere:
- normaler Verschleiß und übliche Gebrauchsspuren;
- materialtypische Unterschiede in Farbe, Maserung und Struktur des Naturprodukts
Holz;
- Schäden durch unsachgemäße Nutzung, Reinigung oder Pflege;
- Schäden durch nachträgliche Eingriffe, Umbauten oder Reparaturen durch nicht
vom Garantiegeber beauftragte Dritte;
- Schäden aus Mängeln des Baukörpers, Bewegungen des Gebäudes, Feuchtigkeit,
Wassereintritt, Heizung, Fußbodenheizung oder verdeckten Leitungen, soweit der Garantiegeber diese Umstände nicht zu vertreten hat;
- Schäden durch dauerhaft ungeeignetes Raumklima außerhalb der übergebenen
Pflegehinweise, insbesondere deutlich außerhalb von etwa 18–22 °C und 45–60 % relativer Luftfeuchtigkeit;
- vorsätzliche oder fahrlässige Beschädigung durch den Kunden oder Dritte;
- Schäden durch höhere Gewalt.
Ein Ausschluss gilt nicht, soweit der Garantiegeber den Schaden selbst verursacht oder eine zwingende gesetzliche Haftung besteht.
6. Inanspruchnahme
Der Garantiefall ist innerhalb der Garantiezeit in Textform zu melden. Die Meldung soll Bestell- oder Projektnummer, Kontaktdaten, eine Beschreibung des Problems und aussagekräftige Fotos enthalten. Sie ist zu richten an:
Der Kunde ermöglicht nach Terminabstimmung die erforderliche Prüfung vor Ort. Die Inanspruchnahme der Garantie ist für den Kunden unentgeltlich.
7. Verhältnis zu gesetzlichen Ansprüchen
Ansprüche aus dieser Garantie bestehen zusätzlich zu gesetzlichen Ansprüchen, insbesondere wegen Mängeln. Die gesetzlichen Ansprüche richten sich gegen den Verkäufer beziehungsweise Auftragnehmer und bleiben in vollem Umfang erhalten.
